„Es geht im Leben nicht darum zu warten, daß das Unwetter vorbeizieht.
Es geht darum zu lernen, im Regen zu tanzen.“

Zig Ziglar

Behandlungskosten

Ergänzende Bemerkungen

Der „übliche“ Stundensatz für Psychotherapie (orientiert an der Gebührenordnung)  liegt bei ca. 80-120 € pro Therapiestunde. Diese Stunde dauert dann ca. 50 min. In der Therapievorplanung gehen die Therapeuten dann, je nach Thema, von 8, 10, 12, manchmal noch mehr Sitzungsterminen aus. Je nach persönlicher Vorliebe ist das die richtige Vorgehensweise für die Therapie.

Als Therapeut in Selbstzahlerpraxis habe ich die Freiheit, dass ich mich nicht an diesen festen Stundenrastern orientieren muss. Meine (Hypnose-)Sitzungen dauern nicht selten ca. 2 Stunden oder länger.  Wir lassen uns nicht von Zeitfenstern, sondern vom Hypnoseverlauf leiten. Dadurch besteht eine gute Chance, dass wir Ihr Thema bereits nach 1-3 Sitzungen gut behandelt haben.

Vor dem Hintergrund „Kosten“, zählt letztendlich der Betrag, der unter dem Strich steht – also nach Abschluss der Therapie. Wobei das nicht der entscheidende Faktor sein sollte…

Sie können Termine bis zu 24 Stunden vor dem eigentlichen Termin kostenneutral absagen oder verschieben. Bei kurzfristigeren Absagen wird in der Regel das Honorar der ausgefallenen Sitzung fällig

Der vereinbarte Betrag wird im Anschluss an die jeweilige Sitzung in Bar fällig. Das ist eine pragmatische und sichere Vorgehensweise für beide Seiten.

Rechnungen über Heilbehandlungen sind Umsatzsteuer befreit. Ihre Ausgaben können Sie als außerordentliche Belastung / Sonderausgabe im Rahmen Ihrer Steuererklärung geltend machen.

Als Heilpraktiker für Psychotherapie bin ich „freier Therapeut“ und betreibe eine „Selbstzahlerpraxis“. Das bedeutet, dass ich keine Kassenzulassung habe und dass ich quasi mit Ihnen persönlich einen Behandlungsvertrag abschließe.

Manche private Versicherungen oder Zusatzversicherungen übernehmen u.U. die Kosten – zumeist aber nur anteilig.
Klären Sie das gerne ab, bedenken Sie aber, dass Ihre Heilbehandlung dann aktenkundig wird. Das kann sich nachteilig auf Versicherungen oder Arbeitsverhältnisse auswirken

Es gelten grundsätzlich die hier veröffentlichten Stundensätze. Preisanpassungen bzw. Änderungen behalte ich mir vor. Es gelten die Bedingungen des Behandlungsvertrages.

Grundvoraussetzung für den Erfolg einer Intervention ist gegenseitiges Vertrauen. Im Rahmen der Hypnose wird das auch als „Rapport“ bezeichnet. Sollten Sie im Rahmen des Erstgespräches, innerhalb der ersten halben Stunde, den Eindruck gewinnen, dass wir nicht die erforderliche Basis miteinander haben, dürfen Sie die Sitzung abbrechen – dabei entstehen für Sie keine Kosten.

Was spricht dafür, sich an einen HPP zu wenden?
Monatelange Wartezeiten sind eher die Ausnahme.
Selbstzahler haben i.d.R. eine höhere Behandlungsmotivation und erzielen deshalb erfahrungsgemäß schnellere Erfolge.
Ohne Ihre Entbindung von der Schweigepflicht, erfährt niemand etwas von unserer Intervention.